Stellungnahmen
Zum ersten Deutschen Impftag 2002
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- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 21. Juli 2006 15:21
- Geschrieben von Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.
Stellungnahme zum ersten Deutschen Impftag, November 2002
Für den Erhalt der freien Impfentscheidung!
Mit Impfungen können viele bedrohliche Erkrankungen wirksam verhindert werden. Ihr Einsatz hat weltweit zu einer Verbesserung des Gesundheitsstatus vieler Menschen geführt. Dies muss im Einzelfall erkauft werden mit einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und immunologische Kompetenz.
Bei Impfungen sind daher immer differenzierte Abwägungen zu treffen zwischen ihrem Nutzen für den Einzelnen und ihrer öffentlich erwünschten Verbreitung. Zur Durchsetzung von Impfungen sind Massenkampagnen notwendig, die einer differenzierten Auseinandersetzung jedes Einzelnen eher im Wege stehen, da per se kaum Argumente vorgetragen werden können, die im Zweifel auch gegen eine Impfung sprechen.
Als Ärzte für individuelle Impfentscheide halten wir viele der gegenwärtig empfohlenen Impfungen für sinnvoll. Wir setzen uns aber auch für den Weiterbestand einer freien Impfentscheidung jedes Einzelnen nach umfassender ärztlicher und eigener Aufklärung ein. Dem entspricht ärztlicherseits ein kritisch differenzierender Umgang mit den einzelnen Impfungen, die Beachtung gesundheitsfördernder Bedingungen und die Ablehnung von Repressalien und Fehlinformationen in der Öffentlichkeit.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt ihrer Ottawa-Charta folgenden Satz voran: "Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen".
Der Respekt vor der Autonomie des Patienten schließt auch Fragen nach seiner Biographie, seiner Sozialisation und seiner Fähigkeit zur individuellen Gesundheit mit ein. Epidemiologische Erwägungen, die zur Empfehlung bestimmter Impfungen geführt haben, sind durch uns Ärzte in einen konkreten Bezug zur individuellen Situation des Patienten zu bringen. Ärztliche Verantwortung konstituiert sich daher immer wieder neu. Sie wird rechtlich entlastet durch die Bezugnahme auf öffentliche Impfempfehlungen. Ethisch bleibt sie in der konkreten Arzt-Patienten-Beziehung bestehen.
Wir sehen uns in der Pflicht, die Betroffenen bzw. ihre Eltern so umfassend und sachlich als nur irgend möglich über die öffentlichen Impfempfehlungen aufzuklären und zu beraten. Eine Impfentscheidung ist - auch im Sinne der Ottawa-Charta - immer von den Betroffenen bzw. Eltern zu treffen. Ihre Entscheidung ist von uns Ärzten zu respektieren. Sollte diese Entscheidung von den öffentlichen Empfehlungen abweichen, so ändert dies nichts an unserer bedingungslosen Verpflichtung zum ärztlichen Beistand.



