In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes passieren lassen, wonach das RS-Virus namentlich meldepflichtig wird. Dabei waren die hohen Erkrankungszahlen der letzten beiden Erkältungssaisons hausgemacht. Die Fragen nach Sinn und Zweck der Neuregelung bleiben.
Am 15. Juni 2023 hat der Bundestag eine Änderung des Katalogs der meldepflichtigen Krankheiten im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Eingerahmt in ein Gesetzespaket („Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen sowie der Medizinprodukte-Abgabeverordnung“), wurde dank des Omnibusverfahrens beinahe klammheimlich die Meldepflicht für das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verankert. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt und der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, passierte es nun den Bundesrat ohne weitere Debatte.