Rotavirus-Impfstoffe mit Fremdviren verunreinigt - wo bleibt der Verbraucherschutz?
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 06:28 Uhr Geschrieben von: Dr. Martin Hirte
Im März 2010 wurde bekannt, dass alle Chargen des Rotavirus-Impfstoffs Rotarix mit Erbmaterial des Schweinevirus PCV-1 kontaminiert sind (DÄ 22.3.2010). Im Mai 2010 wurde auch im Impfstoff RotaTeq Erbgut von PCV-1- und von einem weiteren Virus, PVC-2, gefunden (DÄ 10.5.2010). Beide Viren gelangen wahrscheinlich über die Zellkulturen (Affennieren-Zellen) in den Impfstoff.
PVC-2 führt bei Schweinen zu schweren Krankheiten, unter anderem zu Lungenentzündungen, Nierenentzündungen und dem Postweaning multisystemic waste syndrome. Auswirkungen auf den Menschen, besonders auf Säuglinge, sind bisher nicht bekannt. Beide Rotavirusimpfstoffe enthalten außerdem vermutlich von Affenviren stammende DNA-Abschnitte. Das Paul-Ehrlich-Institut und die europäische Zulassungsbehörde EMA sind der Ansicht, die Viren seien unschädlich. Angesichts seltener, aber schwerer Nebenwirkungen der Rotavirusimpfstoffe ist jedoch ein mögliches Restrisiko nicht ausgeschlossen.
Im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes müsste beiden Impfstoffen bis zur Klärung des Sachverhalts oder einer Umstellung des Herstellungsprozesses die Zulassung entzogen werden. Für die Big Player der Pharmaindustrie gilt jedoch anscheinend eine andere Messlatte als für kleine Hersteller von Naturheilmitteln: Bei homöopathischen Arzeimitteln verlangen die Behörden teilweise auch bei extremer Verdünnung (z.B. D12 = 1:1 000 000 000 000) den sündteuren Nachweis einer Virusfreiheit und treiben damit die mittelständischen Arzneimittelhersteller in den Ruin.
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